De Gulden Stroom

Hausregeln

Hausregeln

Diese Hausordnung gilt für die Strandappartementen De Gulden Stroom in Vlissingen und richtet sich an die Nutzer, Mieter und auch Mitmieter der Appartements (im Folgenden als Bewohner bezeichnet) sowie allgemein an alle Besucher der Anlage.

1. Absprachen, die abweichen von diesem Reglement sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich und ausdrücklich festgelegt sind zwischen Mieter und Vermieter.

2. Das unrechtmäßige Eingeben von Namen und/oder Adressen und/oder anderen wichtigen Daten, die für Strandappartementen De Gulden Stroom Konsequenzen haben könnten, dadurch das Strandappartementen De Gulden Stroom die Übereinkünften nicht im Wissen über die rechtmäßigen Angaben geschlossen hat, führt zu einer unvermeidlichen Beendigung der Miet Übereinkunft oder Reservierung.

3. Das Alter des Bewohners, der als Hauptperson auf der Reservierungsbescheinigung angegeben ist, muss mindestens 21 Jahre betragen.
Die Bewohner haben sich bei Ankunft und Abreise nach den angegebenen Zeiten zu richten. Bei Nicht- Einhalten kann der Vermieter hieran extra finanzielle Konsequenzen binden.

4. Das Rauchen ist in den Appartements und in allen feuergefährlichen Bereichen nicht erlaubt. Das Rauchen ist auch in den Appartements nicht gestattet. Das Schüren von (offenem) Feuer, einschließlich der Verwendung eines Grills, ist nicht gestattet.

5. Bewohner, Mitbewohner und im Allgemeinen alle Besucher der Anlage werden angehalten, sich korrekt zu verhalten und alles Verhalten zu unterlassen, was für Vermieter und/oder andere Bewohner und/oder Besucher störend oder lästig sein kann.
Unter Besucher werden alle diejenigen verstanden, die für einen Zeitraum zwischen 08:00 und 23:00 Uhr die Anlage betreten. Außerhalb dieser Zeiten dürfen sich keine Besucher in der Anlage aufhalten, es sei denn, es besteht eine eindeutige schriftliche Abmachung mit dem Vermieter. Nach 23 Uhr sollte in den öffentlichen Bereichen des Komplexes Ruhe herrschen.

6. Alle Fahrzeuge, motorisiert oder nicht, dürfen in der Parkgarage nur auf den dafür vorgesehenen Wegen fahren und auch dann nicht schneller als 5 km/h. Mopeds oder Fahrräder mit Hilfsmotor sind nicht gestattet in der Garage, es sei denn der Motor ist nicht eingeschaltet. Fahrzeuge müssen auf den dafür markierten Plätzen abgestellt werden. Reparaturen an Motorfahrzeugen in der Garage sind untersagt. Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür bestimmten Plätzen gewaschen werden.

7. Hunde (und das gilt auch für andere Haustiere) sind in den Appartements nicht erlaubt. Auch Besucher dürfen keine Haustiere mitbringen.

8. Es ist dem Bewohner nicht erlaubt, Tiere im Gebäude zu halten, die Unannehmlichkeiten verursachen könnten. Dasselbe gilt für Motoren, Werkzeuge, Geräte oder dergleichen,die für den Vermieter oder seinen Vertreter störend sein können.

9. Radioapparate oder andere geräuschreduzierende Apparate sind so zu gebrauchen, dass sie nicht außerhalb der Appartements zu hören sind. Handtücher, Tischdecken oder Ähnliches sollten nicht vom Balkon geschüttelt werden. Natürlich bitten wir Sie auch keine Zigaretten etc vom Balkon zu werfen. 

10. Bewohner, Mieter und/oder Besucher werden angehalten, alle Anweisungen und Vorschriften durch oder über den Vermieter hinsichtlich dieses Reglements pünktlich nachzukommen.

11. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und seine unmittelbare Umgebung in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten; er hat zu verhindern, dass sich auf dem Mietobjekt oder in dessen Umgebung Müll oder Unrat befindet; er ist verpflichtet, ausschließlich die vom Hausmeister zur Verfügung gestellten Behälter oder eine gleichwertige Einrichtung zur Ablagerung von Müll und Unrat zu benutzen.

12. Die Hauptbewohner, auf deren Namen das Appartement gemietet ist, die Mitbewohner und/oder Besucher sind dann haftbar für Vergütung, wenn durch sie an Personen und/oder Eigentum von Strandappartementen De Gulden Stroom, oder an Personen und/oder Eigentum an denjenigen, die Strandappartementen De Gulden Stroom vertreten, Schaden verursacht wurde.
Der verursachte Schaden ist sofort an der Rezeption zu begleichen.
Sollte eine direkte Bezahlung nicht möglich sein, dann ist der Bewohner, Mieter oder Besucher, der Schadenverhütung an Strandappartementen De Gulden Stroom zu zahlen hat, verpflichtet dies nach der ersten, schriftlichen Anforderung an Strandappartementen De Gulden Stroom zu überweisen.

13. Der Vermieter hat immer das Recht, Ferienappartements zur Inspektion zu betreten oder um Instandhaltungsarbeiten zu verrichten, ohne dass der Mieter Anrecht auf eine Rückerstattung des gezahlten oder noch zu zahlenden Betrags hat. Ebenfalls hat der Vermieter immer das Recht, Gebäude oder Installationen oder Einrichtungen für Instandhaltungsarbeiten für begrenzte Zeiträume außer Betrieb zu setzen, ohne dass der Mieter Anrecht auf eine Rückerstattung des gezahlten oder noch zu bezahlenden Betrags hat.
Der Vermieter hat das Recht Änderungen an der Ausstattung vorzunehmen, Tätigkeiten seines Personals, und den Mieter hiervon zu informieren, sowie über die berechneten Preise und erstellten Pläne, wobei der Mieter das Recht hat den Vertrag aufzulösen, wenn Strandappartementen De Gulden Stroom durch Änderungen seinen festgelegten Verpflichtungen auf Basis der Miet Übereinkunft nicht nachkommt.

14. Strandappartementen De Gulden Stroom ist, ausgenommen es ist die eindeutige Schuld von Strandappartementen De Gulden Stroom, nicht verpflichtet auf Schadensvergütung an Eigentum/Besitz von Bewohnern/Mitbewohnern/Besuchern, ebenso wenig wie bei Diebstahl oder Verlust von Eigentum/Besitz. Auch ist Strandappartementen De Gulden Stroom nicht verantwortlich für Verletzungen oder Personenschaden, verursacht während des Aufenthaltes in der Anlage, ausgenommen es ist die eindeutige Schuld von Strandappartementen De Gulden Stroom.

15. Vermieter, und/oder die restlichen Personen, die befugt sind nach diesem Reglement zu walten, sind berechtigt – es sei denn es wurde nicht ausdrücklich vorgewarnt – Bewohner und Mitbewohner, wenn sie diesem Reglement nicht nachkommen oder es übertreten, sie zu veranlassen die Anlage zu verlassen und des weiteren Hausverbot zu erteilen, ohne verpflichtet zu sein die gezahlten oder noch zu zahlenden Beträge zurückzuerstatten.